PIM-Gold GmbH: Das müssen Anleger jetzt wissen - Das können Anleger jetzt tun


Gold gilt für viele Anleger als krisenfestes Investment. Inzwischen müssen jedoch viele Anleger, die ihr Geld bei der PIM-Gold GmbH angelegt haben, um ihr Erspartes bangen. Die PIM-Gold GmbH, ein Unternehmen aus dem hessischen Heusenstamm, soll ihren Kunden Gold verkauft haben, das es womöglich gar nicht gab. Berichten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge hat die PIM-Gold GmbH über Jahre hinweg Anlegergeld für den Kauf von insgesamt 3,38 t Gold eingesammelt. Ein Großteil des Goldes soll tatsächlich nicht vorhanden sein. Sowohl das Handelsblatt als auch der Spiegel sprechen bereits von einem Schneeballsystem. PIM-Gold soll das Geld der Kunden dafür verwendet haben, alte Kunden auszuzahlen und Provisionen für Vermittler zu finanzieren. Schon im Juli hatten erste Medien über Ermittlungen gegen PIM-Gold berichtet, nachdem ein ehemaliger Mitarbeiter Strafanzeige gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat im Zuge der Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betruges die Geschäftsräume der PIM-Gold GmbH durchsucht und sämtliche Vermögenswerte beschlagnahmt. Der Geschäftsführer der PIM-Gold GmbH sitzt zwischenzeitlich wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug in Untersuchungshaft.


Insolvenz der PIM-Gold GmbH

Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die PIM-Gold GmbH gemeinsam mit ihrer Vertriebsgesellschaft „Premium Gold Deutschland GmbH" einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 30.09.2019 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM-Gold GmbH unter dem Az. 8 IN 403/19 angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja bestellt worden. Dieser hat sich nach übereinstimmenden Medienberichten zwischenzeitlich einen ersten Überblick über das von der Staatsanwaltschaft Darmstadt sichergestellte Gold - und andere Edelmetallbestände in Depots und einem Ausstellungsraum der PIM-Gold GmbH verschafft. Nach ersten Schätzungen sind lediglich 500 kg Gold aufgefunden worden. Die Buchhaltung der PIM-Gold GmbH ist nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht auf dem aktuellen Stand. Zudem ist sie für die Jahre 2018 und 2019 lückenhaft. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters erst im Dezember zu rechnen. Erst danach können Gläubiger ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Bis zur Auszahlung einer möglichen Quote dürften dem vorläufigen Insolvenz-verwalter zufolge jedoch „einige Jahre" vergehen.


Konsequenzen des Insolvenzverfahrens

Ein Unternehmen muss Insolvenz anmelden, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Im Fall der PIM-Gold GmbH heißt das, dass die PIM-Gold GmbH nicht mehr in der Lage ist, allen Anlegern die zugesagten Ausschüttungen zu leisten bzw. die von den Kunden eingezahlten Einlagen zurückzuzahlen. Da im deutschen Insolvenzrecht der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt, kann das vorhandene Vermögen der PIM-Gold GmbH nur zu gleichen Teilen an die Gläubiger verteilt werden. Um dies zu gewährleisten, stellt der Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens fest, wem berechtigte Forderungen gegen die PIM-Gold GmbH zustehen und wie viel Vermögen nach Abzug aller Verfahrenskosten bei der PIM-Gold GmbH vorhanden ist. Wenn feststeht, wie viel Vermögen („Insolvenzmasse") vorhanden ist, wird nach Abzug der Kosten des Verfahrens das verbleibende Restvermögen an die Gläubiger aufgeteilt. Da bislang nur ein kleiner Teil des Goldes aufgefunden werden konnte, ist zu befürchten, dass Anleger - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil des von ihnen angelegten Geldes aus der Insolvenzmasse erhalten werden.


Was können Anleger tun?

Die Polizei hat mittlerweile ein spezielles E-Mail-Postfach eingerichtet, über das betroffene Kunden Kontakt mit den Behörden aufnehmen können. Im Rahmen der Kontaktaufnahme sollen Betroffene ausschließlich ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihre Vertragsnummer(n) angegeben. Die Polizei wird im weiteren Verlauf Kontakt mit den Kunden aufnehmen und um weitere Informationen bitten, sofern ein Verfahrensbezug festgestellt werden kann. Kunden sollten darüber hinaus anwaltlich prüfen lassen, ob in ihrem Fall Ansprüche wegen Falschberatung gegen den Anlagevermittler bestehen. Sollte sich herausstellen, dass das Kundengold tatsächlich zweckwidrig verwendet oder gar nicht erst gekauft worden ist, könnte den Betroffenen zudem ein Anspruch gegen die „Hintermänner" der PIM-Gold GmbH zustehen. Zuletzt sollten die Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens verfolgt werden.


Um Ansprüche prüfen zu lassen, können betroffene Kunden sich gerne an uns wenden. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Neuhaus in unserem Leipziger Büro unter der nachfolgend genannten Telefonnummer auf.


Jörg Neuhaus

Kontakt

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